Finanzamt konforme Datenspeicherung inklusive TSE-Funktion

Das Thema Finanzamt ist ja nicht erst seit gestern ein wichtiger Punkt, wenn man eine neue Kasse in der Gastronomie in Betrieb nehmen möchte. Die Kassensoftware Bistro-Cash erfüllt die vom Gesetzgeber geforderten Punkte (GDPdU/GoBD). Diese sind zum Beispiel, dass Deine Umsatzdaten nicht nachträglich geändert werden können. Einmal gebuchte Rechnungen können in Bistro-Cash deshalb auch nicht einfach aufgemacht, also reaktiviert werden.

Zudem werden alle umsatzrelevanten Daten in der SQL-Datenbank in unverdichteter, aber verschlüsselter Form gespeichert. Bei begründetem Verdacht ist es dem Finanzamt dadurch möglich, die Umsatzdaten aus dem Kassensystem zu exportieren und manuell zu überprüfen. Zudem werden umsatzrelevante Anpassungen an den Programmeinstellungen in einer Ereignisliste unveränderbar abgespeichert.

Wie gesetzlich vorgeschrieben, unterstützt Bistro-Cash ab der Version 5.0 die TSE-Funktion. Bistro-Cash ist aktuell kompatibel zu den TSE-Einheiten der Firma Swissbit.

Bistro-Cash TSE-Einstellung
Bistro-Cash TSE-Export
Bistro-Cash Buchungs-Historie